Software-Manipulation nicht nur in der Automobilwirtschaft!
In der Kreditwirtschaft ist Software-Manipulation "Geschäftsmodell".

Während im Streben um verantwortungsvolles Handeln beinah jeder Funktionsbereich eines modernen Unternehmens ausführlich dokumentiert, kontrolliert und analysiert wird, bleibt die Prüfung und Bewertung der Bankabrechnungen meist aus. Selbst Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, welche tagtäglich mit verschiedenen Finanzthemen betraut, widmen der Kontrolle bankgeschäftlicher Vorgänge selten die so dringend gebotene Aufmerksamkeit.

Vertrauen, Gutgläubigkeit sowie ein nicht näher begründeter Respekt vor dem Geldinstitut wiegen die Unternehmen in eine trügerische Denkhaltung. Vielleicht auch deshalb, weil es mit den von der Bank oder Sparkasse zur Verfügung gestellten Daten beinah unmöglich ist, eine Bankabrechnung auf Richtigkeit der Zins- Gebührenabrechnung zu überprüfen. Würde das Institut "Beträge belasten, die nichts mit Kontoführung und Zinsen zu tun haben", fällt dies dem Kontoinhaber auf. 

Wenn es ihm durch Zinsfehlberechnungen unzulässige Zinssätze und Zinsbeträge in Rechnung stellt, ist dies -zumindest für den Kontoinhaber- nicht prüfbar, ob solches berechtigt oder unberechtigt. Vertrauen Sie deshalb keiner Bankabrechnung, die Sie nicht mit oder durch das Prüf- und Beweishilfe-Datenbanksystem EIBL® geprüft haben.

Damit können Sie prüfen oder prüfen lassen, ob:

  • Wertstellungen wie vom Bundesgerichtshof gefordert, rechtsfehlerfrei und zinsmindernd erfolgten,
  • das Institut unautorisiert und unberechtigt unzulässige Beträge belastete, sprich virtuell in Ihre Kasse griff, sich damit ungerechtfertigt bereicherte, Sie wirtschaftlich schädigte, und welchen Nutzen das Institut daraus zog*,
  • die vom Institut in Rechnung gestellten Zins-Beträge auch dem Zinssatz entsprechen, welcher in den Kontoauszügen oder vertraglich vereinbart ist/war,
  • das Institut die Zinssätze -wozu es verpflichtet-, der Marktzinsentwicklung entsprechend "nach unten" anpasste (nach oben gab es nie Probleme, das funktioniert, und i.d.R. zum Nachteil der Kontoinhaber),
  • das eingeräumte Limit auch dem vereinbarten entspricht, oder vom Institut heimlich "und zur eigenen Gewinnmaximierung / Gewinnmitnahme" zu seinen Gunsten verändert wurde.
  • Damit sie sich nicht eines Tages "als historischer Eigentümer" eines Unternehmens und/oder einer Immobilie bezeichnen müssen.

*Nach § 818 BGB sind ungerechtfertigte Bereicherung und der damit gezogene Nutzen an den Geschädigten in voller Höhe herauszugeben.

 


Die von Hans Peter Eibl als 2-Konten-Modell entwickelte Zinsprüf-Software, ermöglicht Bankkunden die Kontrolle Ihrer Kontokorrent-
und Darlehenskonten. Systemische und systematische Falschabrechnungen von Banken und Sparkassen werden damit "offen gelegt"
und im Sinne gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen korrigiert.


eibl-kontenprüfung.de /  copyright 2017

Datenschutz