In der am 09.10.2003 Stellungnahme an das Oberlandesgericht Frankfurt Az.: 14 U 279/99 bestätigte Prof. Dr. Bockholt dem Gericht, dass EIBL ® richtig rechnet. Daraus schloss das Gericht am 10.10.2003, dass weder der Marzipan-Treppenrechner von GILLARDON, noch das Schweighofer-Programm geeignet sei, um ein Kontokorrentverhältnis abzurechnen. Geeignet sei insoweit die von GILLARDON für Herrn Eibl weiter entwickelte Software, die dem Gutachter zur Verfügung stehen müsse.
Die von Hans Peter Eibl als 2-Konten-Modell entwickelte Zinsprüf-Software, ermöglicht Bankkunden die Kontrolle Ihrer Kontokorrent-
und Darlehenskonten. Systemische und systematische Falschabrechnungen von Banken und Sparkassen werden damit "offen gelegt"
und im Sinne gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen korrigiert.
eibl-kontenprüfung.de / copyright 2017