Hans Peter Eibl unterstützt Gesetzgebungsverfahren

Anlässlich der Neuordnung des Überweisungsgesetzes im April 1999 wurde Hans Peter Eibl auf Initiative des damaligen Staatsministers im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury (SPD), gebeten, den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit seiner Sicht der Dinge zum Thema der Gutschriftsfrist bei Überweisungen zu unterstützen. Im Überweisungsgesetz (ÜG) vom August 1999 wurde diese Expertise als Ergänzung des Gesetzestextes zu § 676g in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen.

[15.06.1999 Prof. Dr. Eckhart Pick MdB an Hans Peter Eibl 170K]

Hans Peter Eibl ist der erste und bislang einzig bekannte Kontenprüfer, der mit seinem umfangreichen Fachwissen und Kenntnissen zu Fehlabrechnungen von Kreditinstituten in Kundenkonten an einem Gesetzgebungsverfahren mitwirken durfte.



Die von Hans Peter Eibl als 2-Konten-Modell entwickelte Zinsprüf-Software, ermöglicht Bankkunden die Kontrolle Ihrer Kontokorrent-
und Darlehenskonten. Systemische und systematische Falschabrechnungen von Banken und Sparkassen werden damit "offen gelegt"
und im Sinne gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen korrigiert.


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