Kontenprüfung EIBL macht sichtbar, was Banken und Sparkassen verschleiern.

Mit dem Zinsprüf-Datenbanksystem EIBL ist es möglich zu prüfen, ob die von Ihrer Hausbank in Rechnung gestellten Zinsen korrekt berechnet sind. Grundlage hierfür sind neben dem hocheffizienten Kontenprüfsystem, jahrzehntelange Erfahrung sowie eine überaus vielfältige Fachkompetenz.

Ziel unserer Dienstleistung ist Voraussetzungen zu schaffen, dass unsere Kunden von  ihrem Recht auf korrekte Zinsabrechnung Gebrauch machen, und die vom Institut "Ihres Vertrauens" zuviel in Rechnung gestellten Zinsen und Entgelte, -ab fünfstellig ist die Regel, nicht die Ausnahme-, nebst den vom Institut damit verdienten Zinsen, Juristen sprechen von Nutzen bzw. Gebrauchsvorteil, zurück zu holen.

Nach § 818 BGB hat der sich ungerechtfertigt Bereichernde, in diesem Falle "die Bank Ihres Vertrauens", sowohl die Bereicherung als auch den damit gezogenen Nutzen (den Gebrauchsvorteil) "heraus zu geben". Um dem Gesetzeszweck des § 818 BGB so nahe wie möglich zu kommen und die Betrags-Unterschiede der unterschiedlichen Rechtsprechungen aufzuzeigen, erfolgen diese 4 Berechnungen. 

Nicht nur die Bank ist berechtigt, "einen Schaden nachzuweisen". 

Auch der Kunde kann mit den Nutzen- Gebrauchsvorteil-Berechnungen aus der Kontenprüfung mit EIBL nachweisen, dass das Institut einen "höheren Nutzen" als den nach BGH XI ZR 79/97 hatte. Der im übrigen damals, wie auch in der BGH XI ZR 212/10 (Rn. 25) mangels hinreichender Angaben zur Berechnung der durchschnittlichen Wiederanlagezinsen nach § 287 ZPO "abstrakt geschätzt wurde".
Und wie man weiß, kann schätzen fehlen. 

Mit dem seit Jahrzehnten bewährten Kontenprüfsystem EIBL wird der vom Institut aus ungerechtfertigter Bereicherung zusätzlich gezogene Nutzen (Gebrauchsvorteil) zuverlässig und konkret berechnet sowie nachgewiesen". 

Nur sieben der etlichen technischen und inhaltlichen Vorzüge:

EIBL®, die Prüfsoftware zur Bankenabrechnungskontrolle, die in keinem Unternehmen fehlen sollte

  • basiert auf höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung;
  • wurde im Jahre 2002 von den Wirtschaftsjunioren Deutschland in Berlin ausgezeichnet;
  • hat die Zinsberechnung so programmiert, wie sie Banken und Sparkassen programmiert haben sollten;
  • zeichnet jede Saldoveränderung getrennt nach Buch- und Werttag auf, wodurch die Berechnung von Tageszinsen aus dem Tagesendsaldo und Kontrolle der Zinsabrechnungen erleichtert sind;
  • empfiehlt sich besonders für mittelständische Unternehmer, nicht von Banken und Sparkassen abhängige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, (Staats-) Anwälte, Richter, Insolvenzverwalter und Unternehmen mit entsprechendem Finanz-Controlling;
  • ist das erste und bislang einzige Kontenprüfprogramm, welches im Rahmen einer bankrechtlichen Doktorarbeit mit empirischen Erkenntnissen Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen war. Deren Ergebnis der Doktorand Carsten Beckmann den Titel "Girovertragliche Abrechnungskontrolle und die Eibl-Kontenprüfung " gab.

Die Prüfung, welche sowohl mathematische als auch juristische Faktoren berücksichtigt, ermöglicht eine für Konteninhaber ansonsten kaum durchzuführende Berechnungs- und Prüfungsarbeit. 

Ferner wird geprüft, ob sämtliche vom Kreditinstitut als Gebühren bezeichneten Entgelte korrekt oder u.U. unberechtigt belastet und zurück gefordert werden können.

Wie neben stehende "Startmaske" des Zinsprüf-Datenbanksystem zeigt, beschränkt sich das erarbeitete Ergebnis nicht auf eine einzige, wie z.B. bei EXCEL, Ergebnis-Tabelle. 

In EIBL® können bis zu 28 Einzelberichte mit grafischen Darstellungen unterlegt und ergänzt, generiert werden.

 

Alles, was das Kreditinstitut berechnete, wird konsequent geprüft, nachgerechnet und wo notwendig, in korrigierter Form dargestellt. Damit wird maximale Transparenz des IST- (Bank) und SOLL-(Vergleich) Verlaufes erreicht.

Die detailliert und übersichtliche Gegenüberstellung von nicht richtigem und berichtigtem Kontoverlauf ist der grundlegende Bestandteil einer Beweisführung, wenn es darum geht, justiziable Ansprüche gegen ein Kreditinstitut geltend zu machen, welches sich durch unerlaubte Praktiken an und in den Konten seiner Kunden finanziell ungerechtfertigt bereicherte, sprich "in dessen Kasse griff".

Solches erreichen Sie niemals mit -auch- Kontenprüfung anbietenden Personen, welche als ihre "Wunderwaffe" EXCEL anpreisen (mit welchem sogar Harvard Koryphäen stolperten)

Mit EXCEL können Sie einzelne Vorgänge, jedoch keine komplizierten und komplexen Berichte erstellen. Dies ist ausschließlich mit fest programmierten Datenbanken wie dem ausgezeichneten Zinsprüf-Datenbanksystem EIBL möglich. In EXCEL ist es zudem möglich, eine "sich genehme Zahl" einzuschreiben, ohne dass auffällt, dass diese Zahl manipulativ verändert. Anders hingegen in EIBL, wo jede Änderung einer Zahl eine sichtbare und nachvollziehbare Ergebnisveränderung bewirkt.

Merkmale welche u.a. Gegenstand des EIBL-Kontenprüfverfahrens:

  • Gutschrift und Belastung
  • Wertstellung
  • Auslegung versus Notwendigkeit von Darlehen
  • Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen
  • korrekte Zinsberechnung und/oder bei variablen Krediten konsequente Einhaltung des ursprünglichen Zins-Abstandes sowie zeitnahe Anpassung an die Marktzinsentwicklung
  • Einhaltung bankseits vereinbarter Limite
  • Berichtigung unberechtigt belasteter Entgelte
  • Ermittlung der ungerechtfertigten Bereicherung und den vom Kreditinstitut damit gezogenen Nutzungen (Gebrauchsvorteile)

Sehen Sie im für Sie vorbereiteten Sheet, wie Banker "den Zinsbedarf des Hauses durch das zu verändernde Limit ermitteln können".
Sehen Sie:

und testen, indem Sie sich das Tool, eine EXCEL-Datei, auf Ihren Rechner herunterladen:

In Spalte 9 sehen Sie ein ursprüngliches Limit von 300.000,00 DM, welches bei einem Überziehungszinssatz von 3,0% (Spalte 11) zu einem Zinsbetrag von 57,95 DM führt, nachdem das Konto, Spalte 8, Zeile 46 ab 01.09. "überzogen" war.

Bewegen Sie den Schieberegler nach links, verändert sich in Spalte 9 die Höhe des Limits, in Spalte 10 wird die Überschreitung dieses angezeigt und in Spalte 12 zeigt sich der neue Überziehungszinsbetrag.

Steht der Schieberegler ganz links, ist das Limit Spalte 9 gleich -0- und der Zinsbetrag aus dem in Spalte 8 Vortages-Saldo 1.935,86.

Ferner ermöglicht Ihnen das Sheet festzustellen, ab wann das Konto bei bestimmter Saldohöhe überzogen gewesen wäre.

So einfach ist es für Banker, für den Kunden prinzipiell unsichtbar, Zins- und Limitbeträge "zu ermitteln". Sollten diese nicht der Vereinbarung entsprechen, wird dem Kunden im Kontoauszug einfach "eine andere Zahl gezeigt".

In EIBL geschieht dies ausschließlich programmtechnisch und ohne Eingriffsmöglichkeit des Nutzers gesteuert durch die in der Zinsmaske eingegeben Werte. Input erzeugt Output. Damit wird das konkrete Limit und der konkrete Zinssatz offen gelegt.



Die von Hans Peter Eibl als 2-Konten-Modell entwickelte Zinsprüf-Software, ermöglicht Bankkunden die Kontrolle Ihrer Kontokorrent-
und Darlehenskonten. Systemische und systematische Falschabrechnungen von Banken und Sparkassen werden damit "offen gelegt"
und im Sinne gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen korrigiert.


eibl-kontenprüfung.de /  copyright 2017

Datenschutz