Kontenprüfung EIBL und der Umgang mit Zeit & Zins

 „Marktzinsen“ sind Zinssätze, welche die Bundesbank in den Zeitreihen als statistische Werte veröffentlicht. Sie stammen aus Meldungen der Kreditwirtschaft „so verkaufen wir“. Die Bundesbank gibt also die von Kreditinstituten für die jeweilige Kreditart „durchschnittlich“ am Markt verlangten Zinssätze wider.

Es soll Kreditinstitute geben, die ermitteln den Marktzins dadurch, in dem sie den Bankazubi vor das Schaufenster „der lieben Kollegen schicken, um dort den Marktzins zu ermitteln“. Zwischen den von der Bundesbank aus Meldungen der Kreditwirtschaft ermittelten, und den "am Markt" verlangten, besteht oftmals eine nicht unerhebliche Differenz. Dies lässt sich nur damit erklären, dass entweder die Meldungen á la EURIBOR verfälscht, oder die Gier des einzelnen Institutes nach Geld "etwas größer".

Link Zeitreihen Bundesbank Kontokorrent und Darlehen

oder Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (Stand am Monatsende)

oder MFI-Zinssstatistik (Bestände, Neugeschäft)

oder Geldmarktsätze Tageswerte

oder Geldmarktsätze nach Monaten

oder Geldmarktsätze gleitende Durchschnitte

oder § 247 BGB Basiszinssatz (Verzugszinssatz)

Nicht nur bei Soll- sondern auch bei Habenzinsen nutzen Kreditinstitute mangels Nichtwissen ihrer Kunden die Möglichkeit, Zinssätze nicht der Marktzinsentwicklung anzupassen.

Habenzinssätze bis 2003

Guthabenzinssätze ab 2003

Wem die Auflistung "zu wenig", hat die Möglichkeit, über den Link zu insgesamt 214 SUD Zeitreihen "etwas mehr zu erfahren".

An den Bundesbank-Zeitreihen orientiert sich das Institut (bzw. soll sich daran orientieren) wenn es Ihnen einen Kredit „verkaufen will“, oder Sie einen „beantragen“. Damit ermittelt es, einen (hoffentlich) risikogerechten Zinssatz. Ist Ihre Bonität gut, ist der Zins „günstiger“, ist sie schlecht, ist der Zins „schlechter“. Zwischen dem von Institut „angebotenen Zins“ und dem in der Zeitreihe der jeweiligen Kreditart besteht eine Differenz. 

An die Differenz ist das Institut bei späteren Zinsänderungen gebunden. Sie wird als Einhaltung des Grundgefüges, Äquivalenzverhältnis, Symmetriegebot, oder Ursprungs- ursprünglicher Abstand bezeichnet.

Bei späteren Zinsänderungen, ob variabel oder Festzins muss der Zinsabstand der zu Anfang an bestand, eingehalten werden. Bei variablen Krediten müssen Zinsänderungen spätestens nach 0,25%- bzw. 25 Punkten Veränderung des Marktzinses vorgenommen werden und dürfen nicht zu Gewinnsteigerungen der Bank führen. Bei Änderungen "nach unten" muss das Institut, bei Änderungen "nach oben", kann das Institut die Zinsen anpassen. Dabei ist der bei Geschäftsbegründung Abstand (Grundgefüge) einzuhalten. 

Eine Ausnahme besteht bei "endfälligen Darlehen". Da ist das Institut, wenn es die Finanzierung fortsetzt, in seiner Preisgestaltung frei. Muss sich aber im Korridor der von der Bundesbank veröffentlichten "Marktzinsen" bewegen.

Das Grundgefüge ist, so der zu dieser Zeit stellvertretende Chefsyndikus der Bayer. Hypo- und Vereinsbank Helmut Bruchner auf dem Bankrechtstag der Bankrechtlichen Vereinigung 2001, „einzuhalten“. Das „Grundgefüge“ so Bruchner, Zitat: „ist zugleich Bestandteil des bei Vertragsschluss vereinbarten Äquivalenzverhältnisses“ (de Gruyter, Schriftenreihe Bankrechtliche Vereinigung Band 19, S. 95 (121)).

An diese Aussage und Verpflichtung „erinnern sich Kreditinstitute ungern, wenn der Kunde am Haken“ und durch mannigfaltige Verpflichtungen, bis hin zur Verpfändung des Sparbuches der Oma „an das Institut gebunden“.

Ist das Institut „klamm“, wird es einen höheren Zins "anbieten" oder eine andere Kreditart empfehlen, bei welcher „es für sich mehr Einnahmen generiert“. Es ist keine Seltenheit, dass man dem Kunden der eine langfristige Zinsbindung wünscht, einen Kontokorrentkredit aufschwatzt (geht schneller, ist unkomplizierter), nur weil das Institut damit mehr verdient.

Da verwundert es nicht, dass die wahren Gewinner der ab 2009 Finanzmarktkrise Sparkassen und Genossenschaftsbanken, welche ihre Zinsüberschüsse gegenüber 2007 / 2008, im Gegensatz zu Großbanken steigerten, wie die Bundesbank Zeitreihen "Zinserträge in % der Bilanzsumme" zeigen. Und, wie steigert man seine Zinserträge? Am besten und am einfachsten mit höheren (und keinesfalls marktgerechten) Zinssätzen.

Es soll Kreditinstitute geben, die „locken“ den Kunden mit einem günstigen Zinssatz, um dann später entsprechend „abzukassieren“. Wobei sich auf "locken", eine den Kern der Sache treffendere, mit "abzu" beginnende Bezeichnung reimt.

Beispiel variabler Zinssatz Kontokorrent:
Bankzins vs. 3-Monats-EURIBOR Monatsdurchschnitt Zeitreihe SU0316. Im z.B. November 2008 „bietet“, besser gesagt „bestimmt“ das Institut einen Zinssatz von z.B. 10,0% p.a., der Referenzzinssatz Oktober (verglichen wird immer mit Vormonat), lag bei 5,11%. Dann kalkuliert das Institut mit einer Marge von 4,89% , was einem Aufschlag von 100% auf den Einkaufspreis entspricht. Der ursprüngliche Abstand ist bei zukünftigen Zinsänderungen einzuhalten. Bei Marktzinssenkungen nach unten muss das Institut anpassen, nach oben darf es. Muss aber das Grundgefüge, d.h. den ursprünglichen Abstand beibehalten.

Ende 2008 / Anfang 2009 „stürzt“ (nicht nur) der EURIBOR ab und liegt Oktober 2009 bei 0,74%. Wenn Sie „dem Kreditinstitut bei der Bewältigung seiner Finanzmarktkrise helfend“, nach wie vor 10,0% p.a. oder gar mehr bezahlen, zahlen Sie um ca. 4,37% p.a. zu hohe Zinsen. Das Institut kalkuliert jetzt mit einer Marge von 9,26%. Dies entspricht einem Aufschlag von 1.351% d.h. dem 13,5-fachen auf den Einkaufspreis. Wohl dem, der ebenfalls mit Faktor 13,5 kalkulieren kann.  "Konkret geschuldeter Zinssatz ist bei Einhaltung des Grundgefüges 5,63% p.a. (bezogen auf den 3-Monats-EURIBOR Monatsdurchschnitt).

Marktübliche Marge ist, wenn man die Differenz zwischen 3-Monats EURIBOR Monatsdurchschnitt (Einkaufszins) Zeitreoihe SU0316 und dem von der Bundesbank aus Meldungen der Kreditwirtschaft ermittelten Verkaufszins Zeitreihe SUD123 betrachtet, zwischen 3 bis 5%-Punkte).

Beispiel variabler Zinssatz Wohnbau-Darlehen an private Haushalte grundbuchlich gesichert:
Bankzins vs. Bundesbank-Zeitreihe SUD116. Im z.B. November 2008 „bietet“, besser gesagt „bestimmt“ das Institut einen Zinssatz von z.B. 6,0% p.a., der Referenzzinssatz Oktober (verglichen wird immer mit Vormonat), lag bei 6,34%. Dann bietet Ihnen das Institut einen Zinssatz von 0,34%-Punkten unter Marktzins an, der künftig einzuhalten ist. 

Ende 2008 / Anfang 2009 „stürzt der Marktzins ab“ und liegt Oktober 2009 bei 3,28%. Wenn Sie „dem Kreditinstitut bei der Bewältigung seiner Finanzmarktkrise helfend“, nach wie vor 6,0% p.a. oder gar mehr bezahlen, zahlen Sie um 3,0% p.a. zu hohe Zinsen. D.h., das Institut dürfte nicht 6,0% p.a. Zins, sondern bei Einhaltung des Grundgefüges "nur" 3,28 minus 0,34 = 2,94% p.a. Zins verrechnen.

Damit "kratzt" das Institut mit 6,0% p.a. = größer 100%, also dem doppelten des marktüblichen, schon an der Grenze zur Sittenwidrigkeit. Was dies bedeutet, lesen Sie am besten im § 138 BGB selbst.

Beispiel 5 Jahre Festzins Wohnbau-Darlehen an private Haushalte grundbuchlich gesichert:

Bankzins vs. Bundesbank-Zeitreihe SUD117. Im z.B. November „bietet“, besser gesagt „bestimmt“ das Institut einen Zinssatz von z.B. 5,50% p.a., der Referenzzinssatz Oktober (verglichen wird immer mit Vormonat), lag bei 5,43%. Dann „bietet Ihnen das Institut einen Zinssatz von 0,07%-Punkten unter Marktzins an, der künftig einzuhalten ist.

Ende 2008 / Anfang 2009 „stürzt der Marktzins ab“ und liegt Oktober 2009 bei 3,83%. Wenn Sie „dem Kreditinstitut bei der Bewältigung seiner Finanzmarktkrise helfend“, nach wie vor 5,50% p.a. oder gar mehr bezahlen, zahlen Sie um 1,74% p.a. zu hohe Zinsen. D.h., das Institut dürfte nicht 5,50% p.a. Zins, sondern bei Einhaltung des Grundgefüges "nur" 3,83 minus 0,07 = 3,76% p.a. Zins verrechnen.

Entscheidend ist nicht nur der Prozentsatz, sondern auch der Betrag, den Sie dem Institut „Ihres Vertrauens“ zu viel bezahlen. 

So „berappen Sie“, bei einem Sollsaldo von 50.000,00 EUR und einer Zinsdifferenz von 4,25% p.a. jährlich EUR 2.125,00 und bei 100.000,00 EUR bereits 4.250,00 mehr, als geschuldet. Geben Sie dies „auch für Ihren Urlaub aus“ oder sparen sich diesen, weil Sie sich solches „aufgrund überhöhter Zinsen Ihrer Hausbank nicht leisten können“?

Kreditinstitue jammern über die nachteiligen Folgen der z.Zt. niedrigen Zinsen. Sagen aber nichts über die nachteiligen Folgen, hoher, sowie fehlerhaft berechneter und überhöhten Zinsen.

Eine unendlich lange Liste von Geschädigten offenbart die traurige Realität.
Vor allem durch inkorrekte Kontoführung entstehen nicht nur Tausenden von Bankkunden, sondern auch der Volkswirtschaft und dem Staat massive Vermögensschäden.

Dies, was der Unternehmer an überhöhten Zinsen zahlt, fehlt ihm am Gewinn, an welchem „i.d.R. der Staat beteiligt“. Die Kreditwirtschaft hingegen hat Mittel und Wege, die ihr eigentlich nicht zustehenden Gewinne (gegen ihr zustehende ist nichts einzuwenden), geschickt dem Staat vorzuenthalten, bestenfalls mit exzessiven Bonuszahlungen, welche als Ausgaben, wie bei jedem ordentlichen Kaufmann, die Steuerlast mindert.

Wenn Sie also das Gefühl, oder gar schon die Gewissheit haben, „dass bei den Zinsabrechnungen Ihrer Bank etwas nicht stimmt“, und/oder Ihre Zinssätze weichen im Abgleich zur Zeitreihe der jeweiligen Kreditart um größer 0,25%, bzw. 25 Punkte von den in den drei Beispielen beschriebenen ab, scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Dies ist dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die einzige Unregelmäßigkeiten in der Kontoführung Ihrer Bank oder Sparkasse, von denen Sie nichts ahnten.

In unserer jetzt über 30-jährigen Erfahrung in der Kontonachberechnung gab es bislang "nur" ein (in Zahlen 1) einziges Konto, welches korrekt abgerechnet war. Dieses Institut ist, „seit Anfang des neuen Jahrtausends mit einer fulminanten Summe pleite“. Der Gewährleistungsträger dieses Institutes ist nach Wikipedia durch 1.7 Mrd. Kapitalzuführung und die Übernahme von 21.6 Mrd. Immobilienrisiken mittlerweile finanziell stark belastet. Machen Sie sich aber deshalb keine Sorgen. "der Staat", also Sie und ich, zahlen die Zeche. Die dafür Verantwortlichen kamen mit anfänglich Bewährungsstrafen, welche später aufgehoben und in "Freispruch abgeändert wurden", davon.



Die von Hans Peter Eibl als 2-Konten-Modell entwickelte Zinsprüf-Software, ermöglicht Bankkunden die Kontrolle Ihrer Kontokorrent-
und Darlehenskonten. Systemische und systematische Falschabrechnungen von Banken und Sparkassen werden damit "offen gelegt"
und im Sinne gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen korrigiert.


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