Zinsprüf-Quick-Check mit EIBL ermöglicht Bankkunden die Kontrolle, ob die Hausbank, die Zinsen wie von der Rechtsprechung gefordert, "korrekt anpasste"

In einem laufenden Kontokorrent- Girokonto werden fehlerhafte und rechtsgrundlose Belastungen des Kreditinstitutes in die nachfolgende(n) Rechnungsperiode(n) übertragen. Sie setzen sich "somit unendlich fort".

Stellt sich die Zins- und Entgeltabrechnung als fehlerhaft heraus, kann der Kunde nach Ziffer 7 AGB Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Ansprüche eine Richtigstellung  verlangen. Selbst wenn die in den Kontoauszügen propagierte 6-Wochen Frist abgelaufen. Innerhalb dieser Frist ist das Institut beweispflichtig, dass die Buchung berechtigt. Nach der 6- Wochenfrist muss der Bankkunde die Fehlerhaftigkeit nachweisen. Juristen nennen dies Umkehr der Beweislast.

Die Berufung des Institutes auf das Saldoanerkenntnis widerspricht deshalb dem seit römischer Zeit geltenden Grundsatz „dolofacit, qui petit quod statim rediturus est“, sinngemäß übersetzt: "Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss".

Beim Qick-Check stellen wir anhand der Zinsabrechnungen fest, ob sich das Institut im Giro- Kontokorrent an die von der Rechtsprechung geforderte Verpflichtung zur Anpassung an die Marktzinsentwicklung gehalten hat. Erfahrungsgemäß halten sich Kreditinstitute nicht daran.

Hätte es sich an die Verpflichtung zur Zinsanpassung gehalten, "wäre das Geld, dass sich das Institut ohne Rechtsgrund "aus Ihrer Kasse genommen, noch auf Ihrem Konto". So hat es das Institut "in seiner Kasse". Damit bereicherte es sich unberechtigt und schuf sich auf Kosten seiner Kundinnen und Kunden einen Vermögensvorteil. Das Geld ist also nicht weg, „es hat nur ein anderer". Holen Sie es sich, mit der Kontenprüfung EIBL® nebst dem bankseits daraus gezogenen Nutzen zurück!

Der Quick-Check dient der Orientierung, wie hoch die ungefähre Differenz aus der Nichtanpassung der Zinsen zwischen den vom Institut berechneten und ggf. geschuldeten sein könnte. Mit dem Quick-Check ist der erste Anscheinsbeweis zur Unrichtigkeit der zugrunde gelegten Zins-Abschlüsse nachgewiesen.

Mit dem Quick-Check bekommen Sie einen Überblick über den Zinsverlauf und den Ihnen in 10, 20 oder gar 30 Jahren zuviel belasteten Zinsen, je nachdem, wie lange zurück Sie die Kontoauszüge aufbewahrt haben. Es gibt keine Vernichtungspflicht, nur eine Aufbewahrungspflicht.

Nicht geeignet ist der Quick-Check, aus dem ermittelten Differenzbetrag "gerichtsfeste" Forderungen gegen das Institut geltend zu machen. Der Quick-Check dient dazu, Kosten / Nutzen einer Tiefenprüfung, d.h. der Kontonach- und Neuberechnung des Giro- Kontokorrentkonto und evtl. Darlehen mit EIBL® zu ermitteln.

Konkrete Ergebnisse hinsichtlich der Höhe des Herausgabe- und/oder Korrekturanspruches und der Art aller möglichen, tatsächlich vorhandenen Fehler in der Kontoführung des Institutes, erzielen Sie nur durch die finanzmathematisch banktechnische Tiefenprüfung des Giro- Kontokorrentkonto und der Darlehen mit dem Prüf- und Beweishilfe-Datenbanksystem EIBL®.

Damit kommen Sie ihrer Pflicht nach Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen nach, wonach Sie eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen können, aber beweisen müssen, dass Ihr Konto zu Unrecht belastet oder eine Ihnen zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

Mit der finanzmathematisch banktechnischen Tiefenprüfung durch EIBL®, kann Ihr Anwalt:

- die Unrichtigkeit des von der Bank oder Sparkasse behaupteten Saldos nachweisen,
- ihr die Einrede der Bereicherung (Schaffung von Vermögensvorteilen) entgegenhalten,
- ergänzende Auskünfte verlangen,
- ggf. Zurückbehaltungsrecht bis zur Herausgabe der ergänzenden Auskünfte und damit mangelnde Fälligkeit geltend machen,
- gegen deren behaupteten Forderungen aufrechnen,
- die Herausgabe von Sicherheiten fordern,
- und ggf. Schadenersatz geltend machen. Selbst wenn das Konto beendet.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist die Wirkung des Saldoanerkenntnisses nicht zu verwechseln mit einer rechtsgeschäftlichen Genehmigung aller dem Rechnungsabschluss zugrunde liegenden Buchungen. Belastungsbuchungen denen keine Forderung der Bank entspricht, oder die anderweitige Verbuchung von Zahlungseingängen, die an sich dem Konto hätten gutgeschrieben (oder nicht belastet) werden mussten, werden durch das Saldoanerkenntnis nicht rechtmäßig. In einem Saldoanerkenntnis liegt keine rechtsgeschäftliche Genehmigung materiell nicht gerechtfertigter Buchungen.

Mit der Tiefenprüfung ist es Ihrem Anwalt möglich, nicht nur dem Argument der an Ihr Haus wollenden Bank, „dass die mit der Tiefenprüfung bewiesenen Ansprüche verjährt seien“ entgegenzutreten (wobei in den meisten Fällen fraglich, ob ein wirksames Angebot auf Abschluss eines Saldoanerkenntnisses vorliegt und wenn nein, ob die Verjährung dann überhaupt anfing, zu laufen). 

Ist ein Saldoanerkenntnis vorhanden, kann es, wenn sich durch die Tiefenprüfung ergibt, dass es falsch abgegeben wurde, kondiziert werden (d.h. eine nicht rechtmäßig erworbene Sache zurückfordern). Es gibt kein Recht auf Anerkennung eines falschen Saldos!



Die von Hans Peter Eibl als 2-Konten-Modell entwickelte Zinsprüf-Software, ermöglicht Bankkunden die Kontrolle Ihrer Kontokorrent-
und Darlehenskonten. Systemische und systematische Falschabrechnungen von Banken und Sparkassen werden damit "offen gelegt"
und im Sinne gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen korrigiert.


eibl-kontenprüfung.de /  copyright 2017

Datenschutz