gute Gründe für Zins- Gebühren- und Kontenprüfung mit EIBL®

Jedes Jahr melden tausende Firmen Insolvenz an. Eine wesentlich höhere Anzahl von Verbrauchern und Unternehmern befindet sich in wirtschaftlich schwieriger Situation. Nicht nur für diese Menschen empfiehlt es sich, sehr genau darauf zu achten, wo Euro und Cent verbleiben und was wirklich mit ihrem Soll oder Habenkonto in der Bank geschieht und, ob an der finanziellen Situation nicht das Kreditinstitut durch Falschabrechnung von Zinsen und Gebühren "maßgeblich beteiligt“.

"Wie beteiligt" zeigen Ihnen zwei PDF-Beispiele, in welchem das eine Institut EUR 120.089,28 und das andere EUR 532.000,00 "Schulden erlassen hat". Garantiert nicht, weil sie "etwas zu verschenken hatten", sondern den Kunden zuvor "etwas zu tief in die Kasse griffen". Insofern war der ARD-Titel "Der rote Riese zockt ab" auf den Punkt gebracht. Die "anderen" treiben es aber genau so.

Bei aller Zuversicht sollte man sich, nicht einmal aus Misstrauen, sondern ganz einfach aus Verantwortung oder reinem Interesse, die nachfolgenden Fragen stellen:

  • Wie steigern Banken und Sparkassen und auf wessen Kosten, kontinuierlich ihre Umsätze und Gewinne?
  • Was macht meine Bank oder Sparkasse in meinem Konto damit "es immer im Soll"?
  • Beruht das gegenseitige Vertrauen auf Information und Transparenz?
  • Wie entwickelte sich meine finanzielle Situation trotz guter Auftragslage?
  • Passen beruflicher Erfolg und die Entwicklung der Liquidität zusammen?
  • Werden Zinsen, Gebühren oder Entgelte wirklich korrekt berechnet?
  • Auf welche Weise unterstützt meine Bank eine etwaige Kontenprüfung mit EIBL?
  • Auf welche Weise erschwert meine Bank eine etwaige Kontenprüfung mit EIBL?
  • Kann ich die Berechnungen meiner Bank erfolgreich kontrollieren? 

Vielfach bestätigt, ist die Zinsprüf-Software EIBL®, ein in seiner Form einzigartiges Instrument, um Abrechnungsvorgänge der Geldinstitute hoch effizient, sehr detailliert, absolut zuverlässig und zudem beweiskräftig darzustellen.

Sollte sich herausstellen, was in tagtäglicher Prüfungsarbeit bei EIBL® nun wahrlich keine Besonderheit, dass sich Ihre Bank verrechnet und Ihnen dadurch Kapital entwendet (sprich "in die Kasse griff"), ist diese gesetzlich nicht nur zur Rückzahlung, sondern nach § 818 BGB ebenso zur Herausgabe des damit gezogenen Nutzens (der mit Ihrem Geld erwirtschafteten Zinsen), sowie der Erstattung der durch die Kontenprüfung entstandenen Gutachterkosten verpflichtet. Und, der Bank oder Sparkasse ist bei Nachweis der Falschabrechnung ggf. die Möglichkeit genommen, die ihr im Vertrauen überlassenen Sicherheiten "zu verwerten".

rechtswidrig überhöhte Abrechnungen können wegen Abrechnungsbetrug schon mal 2 Jahre und 6 Monaten "bringen"

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofes verurteilte zwei hochrangige Funktionsträger einer Berliner Anstalt öffentlichen Rechts, wegen rechtswidrig überhöhter Abrechnungen. Die Funktionäre  G. und W. hätten die "zunächst versehentlich zu hoch angesetzten, dann aber als unrichtig erkannten überhöhten Entgelte gefördert und es unterlassen, die Aufsichtsgremien zu unterrichten. Sie hatten von den unzutreffenden Entgelten Kenntnis." Das Gericht sah darin die rechtlichen Voraussetzungen für eine Unterlassungstrafbarkeit erfüllt.

Prof. Dr. Bernhard Kramer nahm diese Entscheidung zum Anlass, ein Rechtsgutachten zu erstatten. Wenn auch "heute" das Thema Wertstellungen nicht mehr so wie bis in die Ende 1990er Jahre vorhanden, haben sich damit Banken und Sparkassen aus verfrühten Belastungen und verspäteten Wertstellungen "erhebliche Zusatzentgelte generiert und sich damit ungerechtfertigt bereichert".

Nicht alles, was Ihre Bank oder Sparkasse abrechnet ist korrekt oder  rechtmäßig!

"Heute", d.h. seit dem Ausbruch der der Allgemeinheit in 2009 bekannt gewordenen Finanzmarktkrise, bereichern sich Banken und Sparkassen in einem noch viel größeren Umfang, als dies bei den Wertstellungen der Fall, mittels an nicht an die Marktzinsentwicklung angepassten, und weitaus überhöhten Zinssätzen im Kontokorrent.

Ein weiterer Grund für die kritische Konten- und Kostenkontrolle ist die häufig anzutreffende Falschberechnung von kaum transparenten und oftmals unzulässigen oder gar unrechtmäßigen Gebühren und Entgelten. Trotz eindeutiger Gesetzeslage und vielfacher Rechtsprechung praktizieren Kreditinstitute weiterhin gerne ihr ganz eigenes, meist rechtswidriges Abrechnungsverhalten und verweisen in Verdachtsfällen reflexartig auf die Nachweispflicht der Bankkunden.

Schebesta stellt in "Die AGB der Volksbanken und Raiffeisenbanken Rn. 445" fest, dass Banken, die unzulässiges Entgelt ins Kontokorrent gestellt haben, deren Erstattung nicht vom Nachweis jedes einzelnen Entgeltes durch den Kunden abhängig machen können. Solche Banken sind vielmehr verpflichtet, von unzulässigen Entgelten betroffene Konten unter Berücksichtigung berechneter Sollzinsen auf Verlangen des Kunden unentgeltlich neu abzurechnen (OLG Schleswig WM 2000, 1980; EWiR § 9 AGBG 10/2000; 557 Reiff).

Ein grandioser Fehler wäre, dem Institut das sich verpflichtet, dass zuvor "falsch abgerechnete zu korrigieren", zu vertrauen. Bestes Beispiel eine Genossenschaftsbank im Dezember 2014. Mittels Forecheck, -siehe Menüpunkt Service / Zinsprüf-System EIBL®- nur in ausführlicher, nicht jedoch in Form einer Tiefenprüfung des Kontokorrent mittels Nachbuchung jeder einzelnen Bewegung, wurde dem Auftraggeber gezeigt, dass "sich die Bank seines Vertrauens" von 2007 bis 2014 um ca. EUR 43.000,00 "zu seinem Nachteil verrechnete".

Im Februar 2015 bot sie ihm -sich wegen des großen Arbeitsanfalles am Jahresende entschuldigend- EUR 14.419,37 an. Offenbar war der Kunde mit diesem "sehr unterkühlten Angebot" nicht einverstanden, worauf ihm das Institut im April 2015, sich jetzt -wegen des großen Arbeitsanfalls entschuldigend- "mit dem üblichen Gesülze", - Gremienvorbehalt, natürlich ohne Schaffung jedweden Präjudizes und Anerkennung jedweder Rechtspflicht, zur Abgeltung aller Schäden aufgrund der Unterlassung vertraglich geschuldeter Zinsanpassungen EUR 40.000,00 anbot. 

Bei einem anschließend in den Geschäftsräumen meines Auftraggebers stattfindenden Gespräch, bot ihm der Justitiar dann EUR 55.000,00. Also das fast 4-fache dessen, mit dem man anfänglich versuchte, meinen Auftraggeber "nochmals über den Tisch zu ziehen". Ob der Kontoinhaber "dieses Angebot" annimmt, ist möglicherweise fraglich, da bei der Beauftragung einer konkreten Nach- und Neuberechnung des Kontokorrent und der Darlehen, wahrscheinlich an die EUR 70.000,00 zur Diskussion stehen.

Vertrauen Sie deshalb keinem Kreditinstitut, dass Ihnen auf Grund von Falschabrechnung "etwas anbietet". Es sind mit hoher Wahrscheinlichkeit "nur die Knochen, nicht das Fleisch'". Auch in diesem Thema steht die Kontenprüfung EIBL® an der Seite Bankgeschädigter Kontoinhaber und prüft, "ob das angebotene" zumindest nahe an dem, mit dem sich das Institut zuvor ungerechtfertigt bereicherte und daraus Nutzen zog.



Die von Hans Peter Eibl als 2-Konten-Modell entwickelte Zinsprüf-Software, ermöglicht Bankkunden die Kontrolle Ihrer Kontokorrent-
und Darlehenskonten. Systemische und systematische Falschabrechnungen von Banken und Sparkassen werden damit "offen gelegt"
und im Sinne gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen korrigiert.


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