Vertrauen ist gut - Zins-Abrechnungskontrolle durch EIBL® ist besser!

Es sind nicht nur zahlreiche Verfehlungen und Skandale, oder die überdimensionalen Boni für Banker, sondern oft auch die mangelnde oder völlig fehlende Transparenz bankgeschäftlicher Aktivitäten, die vermehrt zu Misstrauen und leider  immer häufiger auch zu berechtigten Manipulationsvorwürfen führt. Schätzungsweise liegt der Bankengewinn durch falsche Wertstellung bei etwa 15 Milliarden Euro jährlich – Geld, dass denjenigen Kunden zusteht, denen es genommen wurde.

Wenn in der Eibl Kontenprüfung auch immer wieder auf Urteile verschiedener Land- und Oberlandesgerichte wie auch des BGH hingewiesen wird, nimmt sie im Rahmen der Kontenprüfung keine Rechtsberatung vor.

Zur Rechtsberatung gehört die Ermittlung des konkreten Sachverhaltes und die Beurteilung auf dessen rechtliche Auswirkungen. Dies ist grundsätzlich einem Anwalt vorbehalten.

Eibl Kontenprüfung überprüft lediglich im Rahmen einer sekundären Buchhaltung, ob sich Ihre Hausbank an allgemeine anerkannte rechtliche Grundsätze der Buchhaltung gehalten, anders ausgedrückt, ob die Grundsätze ordnungsgemäße Buchhaltung (GOB) eingehalten wurden.

Kunden haben durch mangelhafte Berechnung und Buchhaltung ihrer Hausbank in der Vergangenheit massive Nachteile erlitten.

Diese massiven Nachteile stellen bei weitem keinen Einzelfall dar. Vor diesem Hintergrund hat die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), zwischenzeitlich aber auch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zahlreiche Entscheidungen getroffen, welche Banken und Sparkassen zu einer korrekten Vorgehensweise zwingen. Dies gilt auch für die korrekte Abrechnung von Zinsen und unberechtigt belasteten Bankentgelten.

Genau dies, aber auch nur dies überprüft Eibl® im Rahmen der Kontenüberprüfung.

Welche Rechtsfolgen daraus für Ihren konkreten Sachverhalt zu ziehen sind, muss der von Ihnen beauftragte Anwalt feststellen.

Die gilt insbesondere für die Bereiche:

Ansprüche aus Betrug oder Untreue (unerlaubte Handlung)

• Aufrechnung

• Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewebebetrieb

• Erfüllungsverweigerung

• Erstattbarkeit der außergerichtlichen Gutachterkosten

• Herausgabe von Nutzungen

• Herausgabe von Sicherheiten

• Schadensersatz

• Verjährung

• Wirksamkeit von Rechnungsabschlüssen und vieles andere mehr.

Eibl® ist das ausgezeichnete und anerkannte finanzmathematische Beweishilfe- Programmsystem zur Durchsetzung Ihnen ggf. zustehender Ansprüche gegen Ihre „Hausbank“.

Hat die Bank Ihres Vertrauens, oder hat sie nicht - das ist die Frage. Wurden Zinsen zeitnah, konsequent und wie von der Rechtsprechung gefordert, entsprechend des ursprünglichen Abstandes an die Marktzinsentwicklung angepasst oder wurden andere Zinssätze als im Kontoauszug aufgeführt, zur Berechnung verwendet? Gerne geben die Geldinstitute keine Gewähr, dass die in den Kontoauszügen dargestellten Zinssätze verwendet wurden.

Bleibt also die Frage, wie kann bewiesen werden, dass ein Geldinstitut im Streben um Gewinnmaximierung Zinsberechnungen rechtlich fehlerhaft ausführt und so gutgläubigen Bankkunden finanziellen Schaden zufügt. Die Antwort lautet ganz einfach – am besten mit dem professionellen Prüf- und Beweishilfe-Datenbanksystem EIBL®, welches so rechnet, wie Banken und Sparkassen nach Recht und Gesetz rechnen müssten.

Mit EIBL® erhalten Sie Klarheit, ob Sie Ihrem Kreditinstitut beim Thema Zinsen wirklich vertrauen können!

Nachfolgendes Beispiel einer Kontenprüfung mit EIBL® zeigt, dass eine Volksbank ab März 2003 nicht die im Kontoauszug genannten Zinssätze (grüne Linie), sondern zu Lasten des Kunden, davon abweichende Zinssätze (rote Linie) berechnete. Im März 2007 informiert die Volksbank den Kunden darüber, 11,50 % Zins zu berechnen, tatsächlich berechnete sie jedoch 13,25 %. 

Mittels der Kontenprüfung EIBL®, die den bankseits in Rechnung gestellten Zinsbetrag in das prozentuale Verhältnis zur Kapitalinanspruchnahme der Bank stellt, konnte nach § 263 a StGB eindeutig Computerbetrug und die zu Lasten des Kontoinhabers entsprechende Vermögensverschlechterung nachgewiesen werden.

Halten Sie mit der EIBL Kontenprüfung dagegen und beweisen Ihrer Hausbank, dass sie mit, wenn nicht sogar ganz und gar ursächlich für die Vermögensverschlechterung und diese gar nicht so schlecht, wie von der Bank Ihres Vertrauens behauptet und dargestellt!

Wie sich dies, selbst innerhalb kürzester Zeit, und auf jeden Fall zum Nachteil des Kontoinhabers auswirkt zeigt Ihnen:

Da auch Darlehenszinsen meist nicht korrekt angepasst werden, ist es vorteilhaft, auch diese zu prüfen. Bei nicht korrekter Zinsanpassung, bezahlen die Bankkunden zuviel, und bei Konten im Soll-Stand entstehen zum Wohle der Bank zusätzlich nicht geschuldete Zinseszinsen.



Die von Hans Peter Eibl als 2-Konten-Modell entwickelte Zinsprüf-Software, ermöglicht Bankkunden die Kontrolle Ihrer Kontokorrent-
und Darlehenskonten. Systemische und systematische Falschabrechnungen von Banken und Sparkassen werden damit "offen gelegt"
und im Sinne gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen korrigiert.


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