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EIBL auch im Gesetzgebungsverfahren aktiv

Anlässlich der Neuordnung des Überweisungsgesetzes vom 14.08.1999 war es Hans Peter Eibl durch die Initiative von Staatsminister beim Bundeskanzler Hans Martin Bury (SPD), möglich, dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 20.04.1999 "seine Sicht der Dinge zur Kenntnis zu bringen".

Diese wurde von Prof. Dr. Pick, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz dahingehend verstanden, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vorschlagen wird, nicht nur die Gutschriftsfrist, sondern gleichzeitig auch die Verpflichtung zur taggleichen Wertstellung in dem Gesetz zu regeln, ansonst die Gefahr bestände, dass der Bundesgerichtshof die Einführung einer Gutschriftsfrist zum Anlass nehmen könnte, seine Wertstellungsrechtsprechung (Anm. Eibl kundenfreundliche) aufzugeben, die ja gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Wie der Bundestagsdrucksache 14/745 vom 29.06.1999 (Seite 9 und 10) zu entnehmen, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung des § 676g BGB durch das Petitum von Hans Peter Eibl um den Wortlauf ergänzt:

"Die Gutschrift ist, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass die Wertstellung des eingegangenen Betrags auf dem Konto des Kunden, soweit mit Unternehmen nichts anderes vereinbart ist, unter dem Datum erfolgt, an dem der Betrag dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt worden ist".

und durch u.a. Anregung von Hans Peter Eibl vom Deutschen Bundestag im Überweisungsgesetz (ÜG), das am 14.08.1999 in Kraft trat, verabschiedet.


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