EIBL

 

... macht sichtbar, was Banken und Sparkassen gerne verbergen und Ihre Leistung sich wieder lohnt

Kontenprüfung -schafft Liquidität aus Eigenmitteln-

Startmaske Programm EIBL

Das Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL ermittelt für Kunden bei Banken und Sparkassen anlässlich der Prüfung von Abrechnungen für Kontokorrent- und Darlehenskonten zuverlässig Fehlverläufe in der Kontoführung. Basierend auf einem Zwei-Kontenmodell wird das von der Bank oder Sparkasse (unrichtig) abgerechnete Konto einem zweiten (richtigen) gegenüber gestellt. Der Verlauf beider Konten wird unter Berücksichtigung aller aktuellen und rechtsverbindlichen Berechnungsgrundlagen errechnet.

Im Folgenden die Gesichtspunkte, aufgrund derer EIBL die Kontokorrent- und Darlehensführung überprüft und im Vergleichskonto berichtigt bucht:

  • Gutschrift und Belastung

  • Wertstellung

  • Auslegung von Darlehen

  • Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen

  • Zinsen korrekt berechnet und/oder bei variablen Krediten den ursprünglichen Abstand konsequent eingehalten sowie zeitnah an die Marktzinsentwicklung angepasst

  • bankseits vereinbarte Limite eingehalten oder heimlich gekürzt

  • Gebühren / Entgelte berechtigt / unberechtigt

  • Saldendifferenzen

  • Ermittlung des vom Kreditinstitut aus ungerechtfertigter Bereicherung gezogenen Nutzen

  • Die an ein Kontokorrent gebundene Forderung ist bis zum endgültigen Abschluss des Kontokorrent, d.h. bis zu deren Ablösung oder Kündigung gehemmt (statt vieler: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 35. Auflage 2000, § 355, Rn. 12).

Das heißt, alles, was ein Institut im Laufe von 10, 20, 30 Jahren oder länger über das Kontokorrent- (Giro-) Konto unrichtig berechnet hat, kann mit oder durch EIBL Kontenprüfung beweisbar berechnet, zurück gefordert werden. Falschabrechnungen sind dann auf "die neue Rechnung" (Zinsabschluss i.d.R. im Quartal) übertragen und werden dort unendlich fortgeschrieben.

Bis zu 20 Einzelberichte mit ergänzenden Verlaufsgrafiken machen eine diffuse Bankkontoführung transparent:

0.1 Anmerkungen zum Kontenverlauf
1.0 Kontobewegungen mit Tagessalden und daraus Differenzen
1.1 Tagessalden nach Auszug
1.2 Quartalsergebnisse
1.3 kundenbenachteiligende Wertstellungen prozentual
1.4 nicht richtige Wertstellungen
1.5 Wertstellungen nicht termingebunden an SA SO FE
1.6 Storni
1.7 zu prüfende Entgelte
1.8 Festgeld
2.0 Zinssätze vereinbart, eingestellt, korrigiert
2.1 berechnete KK-Zinsen, %-Anteil zu Einnahmen
2.2 KK-Tageszinsen aus Tagessalden
2.3 Kontoführungsentgelte berechnet, berechtigt
3.0 Darlehen ausgelegt, notwendig
3.1 Darlehen Gesamtleistung (Zins, Tilgung, Restschuld)
3.2 KK + Darlehenzins Gesamtleistung, %-Anteil zu Einnahmen
4.0 KK- und Darlehenssalden, Festgeld, Gesamtverbindlichkeit
5.0 bankseits gezogene Nutzungen mit (D) B+5
5.1 bankseits gezogene Nutzungen mit ab 01.01.2002 B+8

Kein noch so günstiges* auf z.B. EXCEL programmiertes Kontenprüfprogramm, bietet das was das seit 1998 in der Kontoprüfung bewährte Programmsystem EIBL bietet.

Mit einem auf z.B. EXCEL programmiertem Girokontoprüfprogramm können Sie allenfalls Wertstellungsdaten sowie nicht korrekte Gebühren / Entgelte korrigieren und Zinsen auf mögliche Unrichtigkeiten prüfen / erfassen. Ein umfangreiches Berichts- und Kontrollsystem wie in EIBL, welches als MS-ACCESS Datenbank programmiert ist, bleibt Ihnen mit auf Z.B. EXCEL programmierten Kontoprüfprogrammen verschlossen.

"Wie genau auf Kontenprüfprogramme auf EXCEL-Basis rechnen" zeigen zwei Beispiele, von Ihnen auf EXCEL selbst nachvollziehbar:

Multiplizieren Sie 2 x 0,10 EUR mal 16% und addieren dies. Das Ergebnis ist nicht 0,04 EUR, sondern 0,03 EUR.

NettoMwStBrutto
0,1016,00%0,02
0,1016,00%0,02
0,03

Als zweites Beispiel multiplizieren Sie 3 x 10,00 EUR mit dem EURO-Umrechnungskurs 1,95583 und runden das Ergebnis kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Es ist nicht 58,68 EUR sondern 58,67 EUR.

NettoKurs EUR/DMBrutto
10,001,9558319,56
10,001,9558319,56
10,001,9558319,56
58,67

Allerdings behauptet ein Professor aus Hamburg, Zitat: (...) da alle diese Bankdispositionen computermäßig berechnet werden und dabei alle auf dieselben in den Computerchips von Intel bereitgestellten Rechenoperationen zurückgreifen, ist es grundsätzlich ausgeschlossen, daß Rechenoperationen "falsch" sind. Selbst wenn, wie bei Windows 95 bei der 16. oder 17. Stelle hinter dem Komma bei dem Chip eine Ungenauigkeit entdeckt wurde, so kann man dies mit herkömmlicher Computer-nachprüfung schon deshalb nicht herausbekommen, weil man zur Kontrolle denselben Chip wiederbenutzt. Insofern scheidet eine rechnerische Überprüfung der Rechenoperationen der Banken (Punkt- und Strichrechnungen sowie Potenzrechnungen) als sinnvoller Service aus. Zitat Ende.

Derselbe Professor aus Hamburg behauptet aber auch, Zitat: (...) dass ein geübter Buchhalter (bei zumindest sogar noch ungeordneten Quittungen und Rechnungen) ca. 700 (in Worten siebenhundert) Buchungen die Stunde bei einem Kostensatz von 60,00 DM / 30,68 EUR bis 154,00 DM / 78,74 EUR durchführen kann. Zitat Ende.

Herr Professor hat angesichts solch "geballten theoretischen Wissens" sicher noch nie praktisch gearbeitet, ansonst er "solche bedingt klugen Weisheiten" nicht von sich geben würde. 700 Buchungen die Stunde bedeuten jede 5,14 Sekunden Beleg sortiert, Buchungstext, Buchungstag, Wertstellungstag, Umsatz Bank, Umsatz Vergleich und Umsatzart geschrieben und dabei noch keine unrichtige Buchung der Bank korrigiert (wie viele Sekunden brauchten Sie um die ersten beiden Sätze zu lesen?). "Ein wahrer Teufelskerl dieser Professor aus Hamburg" dessen "geistige Ergüsse" noch lange nicht richtig sind, nur weil sie von "einem Professor aus Hamburg" stammen.

2004 versuchte sich Herr Professor in der Entwicklung einer Software zur Erstellung finanzmathematischer Berechnungen, finanziell unterstützt mit Bundesmitteln. Besonders ausgeprägt dürften die Fähigkeiten dieses Professors jedoch nicht sein. Bestätigten ihm doch Mitarbeiter der altehrwürdige Johannes Gutenberg Universität zu Mainz, welche mit seiner Saftware zwei Kreditverträge und ein Girokonto eines Falles prüften, Zitat:

  • "schlechte Usability" (neudeutsch für Handhabung)
  • "bei Datenmengen ab 100 Eingaben verlangsamte Speicherungsprozedur, die nicht auf Computerleistung zurückzuführen sind, sondern auf die Grundlagen der Software (basierend auf MS ACCESS 97).
  • "ungeeignet für normale Girokonten"
  • "die Software zeigt insgesamt "übliche" Fehler eines 1.0 Releases auf, hier gilt also leider wie sonst: die Software muss eben auch am Nutzer und seinen Bedürfnissen reifen. "
Herr Professor sollte also versuchen, seinen Tee nicht mit Elbwasser (in dem so manches drin sein kann) zuzubereiten, sondern im Jahre 2005 auch keine Software aus 1997 verwenden, wenn man Bundesmittel verdummbeutelt.

Dabei kann man(n)/frau nur hoffen und wünschen, dass Herr Professor weiterhin für Banken und Sparkassen Gutachten erstellt. Die jedenfalls die mir bislang von ihm von Bankkunden untergekommen sind, sollen so erfahrene Bankrechtsanwälte "zu nichts nutz sein", auch wenn sie ca. 58.000,00 DM / 29.650,00 EUR gekostet haben. Falsch Herr Bankrechtsanwalt. Haben diese doch die Kasse des Professors aus Hamburg gemehrt. Und das soll nichts wert sein?

Hamburg muss ein besonders günstiger Standort zur Entwicklung von Girokontenprüfprogrammen sein. So erstellte ein anderer Professor ein solches mit sehr merkwürdiger Feiertagsdarstellungen, welche so weder im Julianischen noch im Gregorianischen Kalender vermerkt sind.

Ein anderer Hamburger, nicht Professor, erstellte für eine sehr gute Buchhalterin, welche ihren eigenen Angaben nach, früher einmal eine vermögende Frau, da die Spedition ihres Mannes leider pleite ging, ein Kontenprüfprogramm, mit dem man(n)/frau, wo die Bank 4.106,03 DM bei 6,75 % Zins abrechnet, dem Kontoinhaber Zinsen von 12.237,24 DM, was einem Zinssatz von über 20 % entspricht, anrechnet (Welch Freude für die Bank!). Dass sich der Saldo des Kontrollkonto gegenüber dem Vortag jedoch nicht um 12.237,24 DM sondern nur um den Zinsbetrag der Bank 4.106,03 DM, und die Saldendifferenz sich überhaupt nicht verändert, zeugt von besonderer Qualität des Programmierers und der Dame die dieses in Auftrag gab. Liegt es am Elbwasser?

* auch wenn Sie finanziell nicht auf Rosen gebettet sein sollten, denken Sie daran, dass Sie möglicherweise zu arm sein könnten, sich etwas billiges zu leisten. So wird beispielsweise ein auf EXCEL basierendes Kontoprüfprogramm für knapp 1.000,00 EUR angeboten, welches zur Erstellung ca. 4.000,00 EUR kostete (AG Iserlohn 40 C 583/05 und LG Hagen 10 S 190/06).

Ob hier Leistung und Gegenleistung stimmt, oder einfach nur Geschäft gemacht und/oder abgezockt wird, müssen Sie entscheiden.

Die detailliert und übersichtliche Gegenüberstellung von nicht richtigem und berichtigtem Kontoverlauf ist der grundlegendste und wichtigste Bestandteil einer Beweisführung, wenn es darum geht, justiziable Ansprüche gegen ein Kreditinstitut geltend zu machen, welches sich durch unerlaubte Praktiken an den Konten seiner Kunden finanziell bereicherte.

Nur sechs der etlichen technischen und inhaltlichen Vorzüge von EIBL

  • EIBL stützt sich auf höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung.

  • wurde im Jahre 2002 von den Wirtschaftsjunioren Deutschland in Berlin ausgezeichnet

  • hat die Zinsberechnung so programmiert, wie sie Banken und Sparkassen programmiert haben sollten

  • zeichnet jede Saldoveränderung getrennt nach Buch- und Werttag auf. Die Berechnung von Tageszinsen aus dem Tagesendsaldo erleichtert die Kontrolle der Zinsabrechnungen

  • hat die gängigsten Kontenrahmen der DATEV integriert und ermöglicht damit die Weiterverarbeitung und Auswertung der Buchhaltungs-Daten.

  • empfiehlt sich besonders für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, (Staats-) Anwälte, Richter, Insolvenzverwalter und für Unternehmen mit deren Finanz-Controller sowieso.

Wen immer Sie als Kontoprüfer oder Kontenprüferin beauftragen, denken Sie daran und prüfen, ob diese vom und mit know how von EIBL arbeiten oder nur aus dessen 20-jährigem know how, klouwten.

EIBL ist das Kontenprüfungsprogramm, das mit empirischen Erkenntnissen im Rahmen einer bankrechtlichen Doktorarbeit u.a. z. Zt. Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen an der Universität Rostock ist.

Foto 1 Westerwelle

Herr Dr. Guido Westerwelle, in Begleitung von Dirk Niebel MdB, lässt sich beim Besuch auf dem Maimarkt Mannheim 2003 über den von Herrn Dietmar Woikowski [www.woikowski.de] entwickelten "Hightech-Schreibtisch" ...

Foto 2 Westerwelle

...und von Hans Peter Eibl über das Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL zur Abrechnungskontrolle von Banken und Sparkassen informieren.


» Banker können lügen...


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