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... Ermöglicht Ihnen Bessere Liquidität Gründe für eine mit EIBL Kontenprüfung gibt es so viele, wie Fehler in Abrechnungen von Banken und SparkassenNicht immer, wenn man der Meinung, man habe kein Geld oder ist knapp bei Kasse, liegt dies an zu großen Ausgaben oder zu geringen Einnahmen. Da können, ganz andere, naheliegende banale Gründe die Ursache sein, an die man in der Regel äußerst verschwommen, "wenn es zu spät ist", oder überhaupt nicht denkt. Es sind Banken und Sparkassen, welche Kontoinhabern die ihr Haus, Wohnung oder Unternehmen finanzieren, durch bewusste Falschabrechnungen mehr als erlaubt an Kapital, sprich Liquidität entziehen. Ungerechtfertigt bereichert nennt dies der Jurist, der Volksmund ist da drastischer und spricht dies aus, wie es das Gesetz sieht –Täuschung, Diebstahl und/oder Betrug-.
Trotz unrechtmäßiger Kontoführungsmethoden wähnen sich Banken und Sparkassen in trauter Sicherheit, denn viel zu selten wird ihr Tun und Treiben hinterfragt. Sie können das ihnen seitens der Kundschaft entgegen gebrachte Vertrauen oft ungehindert ausnützen, denn Inhabern nicht nur bewegungsreicher Geschäftskonten bietet sich scheinbar wenig Veranlassung zur genauen Überprüfung sämtlicher Buchungsvorgänge. Und dies sehr zur Freude mancher Bank oder Sparkasse, die hieraus unbemerkt und nicht unwesentlich Profit schlägt. Die Wirtschaftslage gibt sich mal mehr, mal weniger angespannt und Insolvenzanmeldungen scheinen daher nur plausibel. Doch ist es nicht immer allein der mangelnde Aufschwung, der Unternehmer lähmt; auf der Suche nach verschwundenem Geld stehen viele vor der bitteren Erkenntnis, zusätzlich von ganz unerwarteter Seite geschwächt worden zu sein. Gerade die eigene Hausbank nämlich, kann mit ein Grund für unternehmerischen wie privaten Verlust sein. Zunächst ist es nur ein vager Verdacht, doch wer dann beginnt, mit dem Zinsstaffelrechner EIBL nachzurechnen, dem wird so manches klar. Aus meiner seit 1988 gemachten Erfahrung in der Kontonach- und Neuberechnung, durch empirische Daten belegt, beträgt der durch Banken und Sparkassen in einem Kundenkonto verursachte Schaden (siehe Register Fallbeispiele) im Mittel nicht unter 20% der an die Bank bezahlten, jedoch nicht geschuldeten Zinsen. D.h. wenn Sie z.B. EUR 100.000,00 an Zinsen bezahlten, ist es durchaus im Rahmen des Möglichen, dass Sie davon EUR 20.000,00 zuviel bezahlten und sich dieses Kapital nebst den von der Bank daraus gezogenen Nutzungen wieder zurück holen sollten. Nicht ausgeschlossen, dass es auch EUR 40.000,00 je EUR 100.000,00 bezahlter Zinsen sein könnten, die ihnen "Ihre Hausbank" zuviel berechnete. Diesen "Schwund" muss der Kontoinhaber "der Bank seines Vertrauens" jedoch nachweisen, was ihm nur durch eine qualifizierte Kontonach- und Neuberechnung mit der Kontenprüfsoftware EIBL möglich ist. Der Kapitalschaden wird in einem mit EIBL erstellten finanzmathematischen Gutachten gerichtsverwertbar ausgearbeitet und aufbereitet. Schaffen Sie sich durch eine Kontenüberprüfung mit EIBL nie für mögliche gehaltene Liquidität aus ihrem eigenen Kapital, welches sich Ihre Hausbank durch Falschabrechnung heimlich angeeignet hat. Insbesondere und nicht erst dann, wenn Sie von "Ihrer Hausbank" der Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens in Anspruch genommen werden ("Sie schulden uns"). Dabei "schuldet die Hausbank u.U. Ihnen". Vermeiden Sie Fehler, die ein Unternehmer und im guten Glauben eine auch Kontenprüfung anbietende Person beauftragte und meinte, damit seiner Hausbank Falsch- und Fehlabrechnung nachweisen zu können. Leider war ihm nicht bewusst, was er damit für sich selbst anrichtete:
Beispiel:
Zwei Dinge stehen Ihnen hierbei effektiv zur Seite:
Unzulässige / unberechtigte Bankgebühren; In unzähligen Entscheidungen mussten Bankkunden ihr Recht auf richtige Bankentgelte, Banken nennen diese, ohne hierzu berechtigt zu sein, "Gebühren", bis hin zum Bundesgerichtshof "erstreiten". Und, was passierte nach entsprechenden Urteilen? Flugs taufte man den beanstandeten Vorgang um, und schon war er "von dieser Rechtsprechung nicht mehr betroffen". Hase und Igel lassen grüßen. Die "ganz schlauen" machten sich noch nicht einmal diese Mühe und beließen es bei ihrer Handhabung. Soll uns doch der Kunde verklagen, dann kündigen wir ihm eben, wegen Störung des Betriebsfriedens. Nachstehend eine Liste, zulässiger und unzulässiger Bankgebühren / Bankentgelte ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Präsentation zum Download [PDF, 1.8M, Version Januar 2009]
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