EIBL

 

... Ermöglicht Ihnen Bessere Liquidität

Gründe für eine mit EIBL Kontenprüfung gibt es so viele, wie Fehler in Abrechnungen von Banken und Sparkassen

Die Wirtschaftslage gibt sich mal mehr, mal weniger angespannt und Insolvenzanmeldungen scheinen daher nur plausibel. Doch ist es nicht immer allein der mangelnde Aufschwung, der Unternehmer lähmt; auf der Suche nach verschwundenem Geld stehen viele vor der bitteren Erkenntnis, von ganz unerwarteter Seite geschwächt worden zu sein. Die eigene Hausbank, welcher sie nach deren Vorstellungen, vertrauen sollen, kann mit ein Grund für unternehmerischen wie privaten Verlust sein.

Zunächst ist es nur ein vager Verdacht, doch wer dann beginnt, mit dem Zinsstaffelrechner EIBL nachzurechnen, dem wird so manches klar.

Nicht immer also, wenn man der Meinung, man habe kein Geld oder ist knapp bei Kasse, liegt dies an zu großen Ausgaben oder zu geringen Einnahmen. Da können, ganz andere, naheliegende banale Gründe die Ursache sein, an die man in der Regel äußerst verschwommen, "wenn es zu spät ist, oder überhaupt nicht denkt".

Es sind Banken und Sparkassen, welche Kontoinhabern die ihr Haus, Wohnung oder Unternehmen finanzieren, durch bewusste Falschabrechnungen mehr Kapital als erlaubt, sprich Liquidität entziehen. Ungerechtfertigt bereichert nennt dies der Jurist, der Volksmund ist da drastischer und spricht dies aus, wie es das Gesetz sieht –Täuschung, Diebstahl und/oder Betrug-.

Nicht alles, was Banker machen ist unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ordnungsgemäß.

Bereits 2003 veröffentlichte Hans Peter Eibl, anlässlich eines Vortrages in Bad Camberg, dass Unternehmern Milliardenschäden durch falsche Kontoabrechnungen entstehen. "Gering geschätzt" seien es ca. 250 Milliarden EUR die Unternehmern und damit der Konjuktur entzogen werden. D.h. ein einziger Wirtschaftszweig entzieht der Volkswirtschaft den kompletten Haushalt der Bundesrepublik Deutschland und zockt damit.

Die Rechnung ist einfach. Wenn "nur" 5 Millionen Unternehmer um 50.000,00 EUR gebracht wurden, sind dies 250 Milliarden. Da es weitaus mehr als 5 Millionen Unternehmer sind, welche durch die Bank ihres Vertrauens um mehr als 50.000,00 EUR "gebracht wurden", ist die Summe entsprechender größer.

Und, welcher Bohei wird um die erheblich geringeren Schäden durch Schwarzarbeit gemacht?! Wie viele Zöllner sind tagtäglich dafür unterwegs, um "diese zu bekämpfen"? Wobei Schwarzarbeit und die daraus resultierenden Schäden hier weder gutheißen noch banalisiert werden sollen.

Trotz unrechtmäßiger Kontoführungsmethoden wähnen sich Banken und Sparkassen in trauter Sicherheit, denn viel zu selten wird ihr Tun und Treiben hinterfragt. Sie können das ihnen seitens der Kundschaft "fälschlicherweise" entgegen gebrachte Vertrauen oft ungehindert ausnützen, denn Inhabern nicht nur bewegungsreicher Geschäftskonten bietet sich scheinbar wenig Veranlassung zur genauen Überprüfung der quartals- oder monatlichen Zinsabrechnungen. In der "falschen Annahme", dass diese schon ihre Richtigkeit haben. Sehr zur Freude mancher Bank oder Sparkasse, die hieraus unbemerkt und nicht unwesentlich zusätzlichen, jedoch in diesem Falle unberechtigten, Profit schlägt.

Mit den von EIBL in der Kontonach- und Neuberechnung seit 1988 gemachten Erfahrungen, durch empirische Daten belegt, beträgt der von Banken und Sparkassen in einem Kundenkonto verursachte Schaden (siehe Register Fallbeispiele) im Mittel nicht unter 20% der an die Bank bezahlten, jedoch nicht geschuldeten Zinsen.

Ähnliches stellte der im österreichischen Bundesministerium der Justiz etabliert gewesene Verein für Abrechnungskontrolle fest. Also, keine "böse Nachrede" wie so mancher fwindige Banker behaupten wird, sondern unabhängig voneinander festgestellte Tatsachen.

D.h. wenn Sie z.B. EUR 100.000,00 an Zinsen bezahlten, ist es durchaus im Rahmen des möglichen, dass Sie davon EUR 20.000,00 zuviel bezahlten und sich dieses Kapital nebst den von der Bank daraus gezogenen Nutzungen wieder zurück holen sollten. Nicht ausgeschlossen, dass es auch EUR 40.000,00 je EUR 100.000,00 bezahlter Zinsen sein könnten, die ihnen "Ihre Hausbank" zuviel berechnete.

Diesen Schwund muss der Kontoinhaber "der Bank seines Vertrauens" jedoch nachweisen, was ihm nur durch eine qualifizierte Kontonach- und Neuberechnung mit der Kontenprüfsoftware EIBL möglich ist.

Der Kapitalschaden wird nebst den Berechnungen zur Herausgabe von Nutzungen (siehe nachstehendes PDF) in einem mit EIBL erstellten finanzmathematischen Gutachten gerichtsverwertbar ausgearbeitet und aufbereitet.

Schaffen Sie sich durch eine mit EIBL Kontenüberprüfung, Liquidität aus dem Kapital, welches sich Ihre Hausbank durch Falschabrechnung Ihres Kontos heimlich und ohne Ihr Wissen und Genehmigung angeeignet hat. Insbesondere und nicht erst dann, wenn Sie von der Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens in Anspruch genommen werden "Sie schulden uns. Dabei schuldet die Hausbank u.U. Ihnen".

Ungerechtfertigte Bereicherung der Bank wird durch deren manipulierte Wertstellungen, nicht korrekten Zinsabrechnungen, nicht konsequent und zeitnah an die Marktzinsentwicklung angepassten Zinssätzen sowie unberechtigten Bankgebühren (Kontogebühren/Kontoentgelte) verursacht.

Schäden in hohem sechs- ja sogar siebenstelligen Bereich können im Laufe von 20-30 Jahren in einem Konto selbst bei kleineren Unternehmen, die Regel, nicht die Ausnahme sein.

Das Gesetz schützt die Bank bei Vermögensverfall des Kunden. Wer aber schützt den Kunden, wenn der Vermögensverfall durch das falschabrechnende Kreditinstitut verursacht ist?

Bereits 1988 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Darlehensgeber keine außerordentliche (Kredit-) Kündigung aussprechen darf, wenn er den Darlehensnehmer selbst treuwidrig in die Lage versetzt hat, seinen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können (BGH WM 88, 195, 197)).

Dies müssen Sie dem Gericht allerdings beweisen, damit es nicht Sie, sondern die Bank verurteilt. Am besten mit einer EIBL Kontenprüfung.

Vermeiden Sie Fehler, die ein Unternehmer und im guten Glauben eine auch Kontenprüfung anbietende Person beauftragte und meinte, damit seiner Hausbank Falsch- und Fehlabrechnung nachweisen zu können. Leider war ihm nicht bewusst, was er damit für sich selbst anrichtete:

Wenn Ihr(e) Kontenprüfer(in) also weder das richtige Konzept, über keine banktechnisch programmierte Software wie EIBL verfügt und/oder die falschen Beweise gegen die Bank erarbeitet, kann es u.U. so, wie jenem ergehen, dessen schönes, ihm von seiner Frau geschenktes Anwesen letztendlich doch der Katz und er jetzt, historischer Eigentümer ist.
Beispiel: Lassen Sie es nicht erst so weit kommen. Beugen Sie vor! Allein die regelmäßige Kontrolle der Abrechnungsmethoden Ihrer Bank oder Sparkasse kann Sie vor etwaiger Übervorteilung schützen. Ungeschützter Bankenverkehr schadet Ihrem Unternehmen. Beim Geld ist es wie mit der Gesundheit, erst wenn man davon wenig hat, schätzt man es/sie.

unberechtigte Bankgebühren / unzulässige Bankentgelte;

In unzähligen Entscheidungen mussten Bankkunden ihr Recht auf richtige Bankentgelte, Banken nennen diese, ohne hierzu berechtigt zu sein, "Gebühren", bis hin zum Bundesgerichtshof "erstreiten". Und, was passierte nach entsprechenden Urteilen? Flugs taufte man den beanstandeten Vorgang um, und schon war er "von dieser Rechtsprechung nicht mehr betroffen". Hase und Igel lassen grüßen.

Die "ganz schlauen" machten sich noch nicht einmal diese Mühe und beließen es bei ihrer Handhabung. Soll uns doch der Kunde verklagen, dann kündigen wir ihm eben, wegen Störung des Betriebsfriedens. Nachstehend eine Liste, zulässiger und unzulässiger Bankgebühren / Bankentgelte ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte im Monatsbericht Februar 2001, Seite 60, dass die Kosten für Inlandsüberweisungen selten mehr als EUR 0,10 bis EUR 0,20 betragen. So auch Steppeler in Bankentgelte RWS-Skript 333 (Rz. 149) als auch Prof. Petzold (Goethe Universität Frankfurt am Main) im betriebswirtschaftlichen Seminar SS98 in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landesbank (HELABA). Und, was verrechnet Ihnen die Hausbank?


Präsentation zum Download [PDF, 1.8M, Version Januar 2009]


» Umgang mit Zeit und Zins


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