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Zinsanpassung am Ende eines Quartals

"Zinsanpassung am Ende eines Quartals",
so das Amtsgericht Zittau analog zum OLG Celle und verurteilte die beklagte Sparkassen ebenfalls zur Erstattung der von den Darlehensnehmern zuviel bezahlten Zinsen sowie zur Erstattung der daraus gezogenen Nutzungen mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins. Das Gericht war ebenso der Ansicht, dass Zahlungen an eine Bank ohne Rechtsgrund weder verjährt noch verwirkt sind, weshalb den Bankkunden das an die Bank zuviel gezahlte, zurück zu zahlen sei.

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