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Falschabrechnende Bank oder Sparkasse nicht schutzwürdig

"Falschabrechnende Bank oder Sparkasse nicht schutzwürdig",
so das Landgericht Frankfurt/Oder. Deshalb verurteilte es die beklagte Sparkasse a) zur Erstattung der von den Darlehensnehmern zuviel bezahlten Zinsen als auch b) zur Erstattung der daraus gezogenen Nutzungen mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszin s. Das Gericht war der Ansicht, dass Zahlungen an eine Bank ohne Rechtsgrund weder verjährt noch verwirkt sind, weshalb den Bankkunden das an die Bank zuviel gezahlte, zurück zu zahlen sei.

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