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Auf dringendes Anraten des Gerichtes"Auf dringendes Anraten des Gerichtes 65.000 EUR, mit EIBL erarbeitet und erwiesen". Was haben sie sich gewunden und gewehrt, die Herren Vorstände einer Volksbank, als ihnen ihre Pflichtverstöße mit dem Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL vorgelegt wurden. Der den Betrag fordernde Unternehmer war bei außergerichtlichen Verhandlungen sogar bereit, "einem Stillschweigeabkommen" zuzustimmen. Dann haben es sich die Vorstände aber "doch wieder anders überlegt" und ließen sich verklagen. Wie Banker in ihrer "Scheinwelt" nun mal eben sind, forderten sie selbst noch in der Verhandlung eine "Schweigevereinbarung". Dem natürlich, warum auch, über eine von einem deutschen Gericht getroffene Entscheidung schweigen, nicht zugestimmt werden konnte.
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