EIBL

 

Anerkennung der Beweislage

Am 17.12.1999 verurteilte das Landgericht Heilbronn 2 O 2815/98 die beklagte Bank, der mit Hilfe des Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL fehlerhafte Wertstellungen und Zinsen erfolgreich nachgewiesen werden konnte. Die Bank wurde unter voller Anerkennung der Beweislage seitens des Gericht aufgefordert

  • die Kontoführung der Jahre 1987 bis 1998 neu abzurechnen,

  • Wertstellungen von Lastschriften, die vor dem Buchungstag erfolgten, auf den Buchungstag zu verlegen,

  • Wertstellungen aus Gutschriften, die nach dem Buchungstag erfolgten, auf den Buchungstag umzustellen,

  • Wertstellungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, auf den korrekten Bankarbeitstag umzubuchen,

  • bei Scheckbelastungen den Buchungs- als den Werttag einzusetzen,

  • sowie zuviel belastete Beträge zu erstatten ...

Zur Beweisführung diente dem Kläger das Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL.

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