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Anerkennung der Beweislage
Am 17.12.1999 verurteilte das Landgericht Heilbronn 2 O 2815/98 die beklagte Bank, der mit Hilfe des Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL fehlerhafte Wertstellungen und Zinsen erfolgreich nachgewiesen werden konnte. Die Bank wurde unter voller Anerkennung der Beweislage seitens des Gericht aufgefordert
- die Kontoführung der Jahre 1987 bis 1998 neu abzurechnen,
- Wertstellungen von Lastschriften, die vor dem Buchungstag erfolgten, auf den Buchungstag zu verlegen,
- Wertstellungen aus Gutschriften, die nach dem Buchungstag erfolgten, auf den Buchungstag umzustellen,
- Wertstellungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, auf den korrekten Bankarbeitstag umzubuchen,
- bei Scheckbelastungen den Buchungs- als den Werttag einzusetzen,
- sowie zuviel belastete Beträge zu erstatten ...
Zur Beweisführung diente dem Kläger das Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL.
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