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... profitieren Sie von langjähriger Erfahrung Kontenprüfung, -das für Sie und Ihr Konto Beste-Um Ansprüche gegenüber Banken und Sparkassen rechtlicht wirksam geltend machen zu können, hat der Kontoinhaber deren Fehlverhalten eindeutig nachzuweisen. Jeder einzelne Punkt, der Banken und Sparkassen vorgehalten werden soll, muss vom Kunden dezidiert aufgezeigt und darüber hinaus in korrigierter Form präsentiert werden. Eine vollständige und durchschaubare Auflistung aller gebuchten Kontobewegungen mit Darstellung nicht korrekter Wertstellungen, Entgelten, Zinsen, Zinssätzen, Limiten (Kreditlinie) ist zwingend erforderlich, denn nur in dieser Form werden "Bankgespräche" auf selber Augenhöhe möglich, bzw. ein Gerichtsgutachten für eine Klageeinreichung bei Gericht akzeptiert. Mittels des Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL wird diese Arbeit für Kunden von Banken und Sparkassen durch Prüfung von Kreditverträgen, Kontoführung und Zinsabrechnungen zuverlässig und exakt geleistet und das Ergebnis in Form eines Privatgutachtens erstellt. Die im Gutachten dargelegten Daten wurden von allen Gerichten stets als Beweismittel akzeptiert und in großer Regelmäßigkeit zur Entlastung der Kontoinhaber herangezogen. Nie gab es Beanstandungen hinsichtlich der rechnerischen Korrektheit. Das Dienstleistungsangebot von EIBL zur Erstellung eines Gutachtens umfasst im Wesentlichen zwei Berechnungs-Schritte:
Die Preise verstehen sich für chronologisch sortierte Belege. Müssen diese "sortiert und geordnet werden", wird die dafür Zeit zum Stundensatz abgerechnet.
Wenig sinnvoll erscheint, wenn Sie z.B. ca. 500 Buchungen für 2 oder 3 Rechnungsabschlüsse in Auftrag geben wollen, um festzustellen, was Ihre Bank oder Sparkasse in z. B. 20 Jahren und u.U. 10.000 Buchungen alles falsch gemacht haben könnte. Wissen Sie, was die Bank oder Sparkasse vor oder nach den z.B. ca. 500 Testbuchungen gemacht hat? Vermutlich nicht. Auch der Ihnen dieses anbietende mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebensowenig. Oder meinen Sie, wenn aus 500 Testbuchungen ein Schaden von z.B. 1.000,00 EUR nachweisbar wäre, dass Sie von der Bank Ihres Vertrauens damit 10.000,00 EUR fordern könnten? Fordern ja, bekommen sicherlich nein. Kein Kreditinstitut und kein Gericht wird Ihnen mit dem Nachweis von z.B. 1.000,00 EUR einen Betrag von z.B. 10.000,00 EUR zugestehen. Also, müssen Sie den Schaden, am sichersten mit EIBL, schon konkret nachweisen. Oder geben Sie dem Tankwart, welcher eine Rechnung über 100,00 EUR vorlegt, jedoch 500,00 EUR fordert, diese 500,00 EUR ? Wie würden Sie sich verhalten, wenn eine Ihrer Ansicht nach unsubstantiierte Forderung an Sie gestellt würde? Würden "Sie" zahlen? Überprüfen Sie jeden Anbieter hinsichtlich etwaiger Referenzen und fragen Sie gezielt nach dem zugrundeliegenden Prüfsystem. Wenn auf Anfrage das System EIBL genannt wird, so stellen Sie bitte durch Rückfrage bei Hans Peter Eibl sicher, dass der Anbieter über eine gültige Lizenz verfügt, d.h. dass er persönlich eingewiesen und für den Einsatz von EIBL autorisiert worden ist. Sind weder Lizenz noch Schulung in das Prüfsystem EIBL nachzuweisen, so ist höchstwahrscheinlich ein Ergebnis zu erwarten, dass, selbst wenn es nur die Hälfte kostet, am Ende doch rein nichts wert ist. Denken Sie an die Aussage eines Rechtsanwaltes in Apolda: "wir sind zu arm, um uns etwas billiges leisten zu können". Auch wenn das Angebot einer Kontonach- und Neuberechnung lautet, "es kostet nichts, ich will nur eine in Höhe von x-Prozent Erfolgsbeteiligung". D. h. der Anbieter will an dem Schaden, den die Bank bei Ihnen anrichtete, in aller Regel, in nicht seinem Aufwand entsprechender Größenordnung partizipieren (siehe Register Kontenprüfung mit EIBL). Vor vielen Jahren titelte die "ARD" in einer über einen "großen deutschen Manager" Reportage, Zitat: "In der Erfolgsbeteiligung liegt der Anfang zum Betrug". Die, die die Sendung machten, wussten sicherlich von was sie reden. Wen immer Sie als Kontoprüfer oder Kontenprüferin beauftragen, denken Sie daran und prüfen, ob diese vom und mit know how von EIBL arbeiten oder nur aus dessen über 20-jährigem know how, klouwten. Wie leicht man das Opfer des Nachahmungstriebes unqualifizierter Personen sein kann, ist dem John Ruskin (1819 – 1990) zugeschriebenen Zitat zu entnehmen:
Zertifikate Nachstehend einige der Zertifikate, die Hans Peter Eibl, Nicole Stiegler, staatlich geprüfte Betriebswirtin und Stefan Eibl, für ihre Weiterbildung in der Kontenprüfung ausgestellt wurden (vergrößerte Ansicht bei Anklicken).
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